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Autoversicherung

Willkommen auf meiner Autoseite

Wozu eine KFZ Versicherung?
Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.)
Die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen wie:
Personenschäden (z.B. Verletzung, Tod)
Sachschäden (z.B. Beschädigung, Zerstörung)
Vermögensschäden (Schäden die keine Personen- oder Sachschäden sind)
Die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört
Die Fahrzeug-Versicherung

Bei der Fahrzeugversicherung kann zwischen der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung mit verschiedenen Selbstbeteiligungen gewählt werden.

Die beiden Formen unterscheiden sich allerdings hinsichtlich ihres Versicherungsumfanges.

Bei der Teilkaskoversicherung

sind Schäden am eigenen Fahrzeug durch:

Brand oder Explosion
Entwendung ( auch versuchter Diebstahl )
Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
Bruch der Verglasung
Haarwild-Unfälle ( z.B. Hase, Reh, Wildschwein )
Brand und Verschmoren der Verkabelung durch Kurzschluß
versichert.

Bei der Vollkaskoversicherung

wird darüber hinaus Versicherungsschutz geboten für:

Unfallschäden am eigenen Fahrzeug ( auch bei Eigenverschulden )
Schäden die durch mutwillige Handlungen fremder Personen verursacht werden
Die Insassenunfall-Versicherung

Die Insassenunfall-Versicherung bietet dem Fahrer und den Insassen eines Kfz Versicherungsschutz bei Unfällen im Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Beladen und Entladen sowie dem Abstellen eines Kfz oder Anhängers.

Unfälle beim Ein- und Aussteigen sind mitversichert. Versicherungsschutz besteht unabhängig davon, ob eigenes Verschulden zu dem Unfall geführt hat oder nicht.

Üblicherweise werden Leistungen für den Invaliditäts- oder Todesfall vereinbart.

Der Auto-Schutzbrief

Für Notfälle bei Fahrten mit dem Kfz bietet der Auto-Schutzbrief Service- und Kostenersatz u.a. für folgende Fälle:

Pannen und Unfallhilfe
Abschleppen des Kfz
Bergung nach einer Panne / Unfall
Arzneimittelversand
Kinderrückholung
Krankenrücktransport
Reiserückrufservice
Hilfe im Todesfall
Vermittlung ärztlicher Betreuung in Ausland
Übernachtungskosten bei Panne / Unfall
Mietwagen bei Panne / Unfall
Ersatzteilversand









(C) Lee Cook HK

Versicherungspflicht
die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht freiwillig, sondern gesetzlich vorgeschrieben und zwar für alle Kraftfahrzeuge ( Pkw, Lkw, Motorrad, Moped, Mofa usw. )

Mindesthöhe

Die Mindesthöhe der Haftpflicht-Deckungssummen ist gesetzlich festgelegt (= gesetzliche Mindestdeckung): 2.5 Mio. EUR für Personenschäden bei einer geschädigten Person; 7.5 Mio. EUR für Personenschäden mit drei oder mehr geschädigten Personen; 500.000 EUR für Sachschäden; 50.000 EUR für Vermögensschäden;

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